der Kreisjugendring Rhön-grabfeld




Foto: © kjrrhoengrabfeld

hinten von links: Maximilian Pfister KJR-stv.-Vorsitzender, Raphael Angermüller KJR-Vorstandsmitglied, Paul Rokitta KJR-Vorstandsmitglied, Felix Fröhner KJR-Vorstandsmitglied
vorne von links: Marion Rathgeber KJR-Verwaltungsangestellte, Tina Vierheilig KJR-Vorsitzende, Mona Voll KJR-Geschäftsführerin, Julia Bergmann KJR-Vorstandsmitglied, Mina Friedlein KJR-pädagogische Mitarbeiterin, Michael Werner KJR-Vorstandsmitglied

Der Kreisjugendring Rhön-Grabfeld (KJR) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine Untergliederung des bayerischen Jugendrings. Er ist der Dachverband und die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und Jugendorganisationen im Landkreis Rhön-Grabfeld.

Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Interessen unserer Mitgliedsverbände in allen Belangen der Jugendarbeit zu vertreten und möglichst gute Rahmenbedingungen für Jugendarbeit in unserem Landkreis zu schaffen. Der KJR versteht sich aber natürlich auch als Sprachrohr für die Anliegen aller Kinder und Jugendlichen des Landkreises Rhön-Grabfeld.

Der KJR sieht sich als Mittler zwischen den politischen Entscheidungsträgern und den Wünschen und Bedürfnissen der jungen Menschen oder der Jugendorganisationen. Als Arbeitsgemeinschaft der Jugendorganisationen fördern wir die Zusammenarbeit unserer Mitgliedsorganisationen.
Wir beraten und unterstützen in inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Fragen und organisieren Veranstaltungen und Seminare für Kinder, Jugendliche und MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit. Außerdem stellen wir Materialen für die Durchführung von Veranstaltungen für die Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung.

Der Landkreis Rhön-Grabfeld stellt dem KJR Geldmittel zur Förderung der Jugendarbeit zur Verfügung, die wir unserem Haushaltsplan und unseren Zuschussrichtlinien entsprechend, für eigene Maßnahmen und für die Maßnahmen der Verbände vergeben. Da es sich hier um Öffentliche Mittel handelt, sind wir zur Transparenz und zum sparsamen Umgang mit diesen Geldern verpflichtet.

 

 

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