Großspielgeräte

Sehr beliebt bei vielen Veranstaltungen der Vereine sind unsere Großspielgeräte.

In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mietsachen befinden sich alle Informationen zum Ablauf des Verleihs, sowie Nutzungs- und Sicherheitshinweise für unsere Spielgeräte.  

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietsachen

Ein Video mit Informationen zum Auf- und Abbau der Hüpfburgen ist unter folgendem Link zu finden:
https://www.youtube.com/watch?v=TZs0Hjf5nNY


Mietanfragen bitte hier stellen




Name
InformationenPreise unter der Woche (Montag bis Donnerstag)Preise pro Wochenende (Donnerstag bis Montag)

Hüpfburg Größe 1

Hüpfburg mit folgenden Maßen:
5,2 x 4,0 m

Wir verleihen unsere Hüpfburgen inkl. Gebläse, Fallschutzmatten und Erdnägeln.
Alle Materialien befinden sich auf einem Anhänger, der mit ausgeliehen wird. Es wird kein Starkstrom benötigt.


Netto: 80,00 ¤

Brutto: 95,20 ¤


Sondergebühr für Mitgliedsvereine

und -verbände:

Netto: 70,00 ¤

Brutto: 83,30 ¤



Netto: 120,00 ¤

Brutto: 142,80 ¤


Sondergebühren für Mitgliedsvereine
und - verbände:

Netto: 100,00 ¤

Brutto: 119,00 ¤


Hüpfburg Größe 2

Hüpfburg mit folgenden Maßen: 6,0 x 5,5 m

Wir verleihen unsere Hüpfburgen inkl. Gebläse, Fallschutzmatten und Erdnägeln.
Alle Materialien befinden sich auf einem Anhänger, der mit ausgeliehen wird. Es wird kein Starkstrom benötigt.

Netto: 90,00 ¤

Brutto: 107,10 ¤


Sondergebühr für Mitgliedsvereine

und -verbände:

Netto: 80,00 ¤

Brutto: 95,20 ¤

Netto: 145,00 ¤

Brutto: 172,55 ¤


Sondergebühr für Mitgliedsvereine

und -verbände:

Netto: 120,00 ¤

Brutto: 142,80 ¤

Bubble Soccer

Wir verleihen unsere 8 Bubble Soccer mit 3 Luftpumpen und 2 Fußbällen.
Die Materialien befinden sich auf einem Anhänger, der mit ausgeliehen wird.


Netto: 80,00 ¤

Brutto: 95,20 ¤


Sondergebühr für Mitgliedsvereine

und -verbände:

Netto: 70,00 ¤

Brutto: 83,30 ¤

Netto: 120,00 ¤

Brutto: 142,80 ¤


Sondergebühren für Mitgliedsvereine
und - verbände:

Netto: 100,00 ¤

Brutto: 119,00 ¤

Da wir zum Jahr 2023 umsatzsteuerpflichtig geworden sind, sind wir verpflichtet eine Mehrwertsteuer von 19 % abzuführen, sofern die Vermietung nicht zum Zwecke der Jugendarbeit gem. § 2 SGB VIII erfolgt und daher im Sinne des §4b UstG von der Umsatzsteuer befreit ist.