Überarbeitete Zuschüsse ab 01. Januar 2023
Der Kreisjugendring Rhön-Grabfeld gewährt Zuschüsse zur Förderung von Jugendpflege-maßnahmen und der Jugendverbandsarbeit aus den Mitteln des Landkreises Rhön-Grabfeld.
Für die Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse gelten die folgenden Richtlinien.
Für welche Maßnahme wir Zuschüsse gewähren findest Du unter Zuschusstitel. Den entsprechenden Antrag kannst du Dir unter Zuschussanträge ausdrucken.
Da alle Teilnehmer original unterschreiben müssen, haben wir Dir auch Teilnehmerlisten vorbereitet. Solltest Du Fragen haben, wende Dich an die Geschäftsstelle, wir helfen gerne weiter.
wichtiger Hinweis zu den Ausführungsbestimmungen der Zuschüsse:
KJR-Förderhinweis bei Ausschreibungen:
Bei Fördermaßnahmen solle unbedingt das neue Logo des Kreisjugendrings verwendet werden. Förderanträge, welche diese Voraussetzung nicht erfüllen, erhielten einen pauschalen Abzug in Höhe von 10 % des Zuschussbetrags. Zudem seien alkoholische Getränke und Pfand nicht förderfähig. (seit 05.11.2024)
anteilige Berechnung der Einnahmen und Ausgaben bei Kooperationsmaßnahmen:
„Zu Freizeiten (Titel 2) auf Seite 1 folgendes niedergeschrieben: „Bei Freizeiten in Kooperation werden nur die Teilnehmer aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld bezuschusst. Der Zuschuss wird nach den anteiligen Einnahmen/Ausgaben für die Teilnehmer aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld ermittelt. Dafür müssen die Gesamtteilnehmerzahl und die Gesamteinnahmen/-ausgaben angegeben werden. Außerdem ist der (zu erwartende) Zuschuss an den Kooperationspartner bei der Gesamtaufstellung anzugeben.“ (seit 12.07.2017)